Erteilt auf Grund der Verordnung vom 12. Mai 1943
(RGBl. II S.150)
AUSGEGEBEN AM 6. SEPTEMBER 1944
DEUTSCHES REICH REICHSPATENTAMT
PATENTSCHRIFT
Nr 747 073 KLASSE 42m GRUPPE 12
H 156849 IXb/42m
Curt Herzstark in Wien
ist als Erfinder genannt worden
Curt Herzstark in Wien
Rechenmaschine mit einer einzigen von Einstellrädchen umgebenen Staffelwalze
Patentiert im Deutschen Reich vom 19.August 1938 an Patenterteilung bekanntgemacht am 27. Januar 1944
Die Erfindung betrifft eine Rechenmaschine mit einer
einzigen von Einstellrädchen umgebenen Staffelwalze und einer Einrichtung
zur Ausführung von Subtraktionen ohne Drehrichtungsänderung der
Staffelwalze. Bei den bekannten Rechenmaschinen, bei welchen negative Rechnungen
ohne Änderung der Drehrichtung der Kurbel ausgeführt werden,
besteht das Antriebselement für die Schaltwerksglieder aus einer drehbaren
Scheibe oder Trommel, die mit einer festen und zwei beweglichen Zahngruppen
bzw. beweglichen Zähnen versehen ist, die bei Umstellung der Maschine
auf eine andere Rechnungsoperation abwechselnd von Hand aus in die Arbeitsstellung
gebracht werden. Die Anordnung ein- und ausrückbarer Zahngruppen an
der Scheibe hat den Nachteil, daß zum Aus- und Einrücken ein
Schaltknopf unabhängig von der Antriebskurbel des Antriebselementes
zu betätigen ist und daß dieser Schaltknopf durch Schaltglieder
mit der beweglichen Zahngruppe in Verbindung steht, welche sowohlim
Gehäuse wie auch im Antriebselement beweglich gelagert sein müssen
und nur in einer bestimmten Stellung des Antriebselementes miteinander
in Eingriff gebracht werden können. Noch verwickelter ist die Konstruktion,
wenn nach dem bekannten Vorschlag das Antriebselement eine Staffelwalze
bildet. In diesem Falle sind die Zähne auf Wellen angeordnet, die
auf der Trommel drehbar gelagert und durch einen besonderen Antrieb verdreht
werden müssen, damit die verschiedenen Zahnreihen in die Arbeitsstellung
kommen. Solche Rechenmaschinen sind insbesondere für rasches Arbeiten
infolge ihrer umständlichen Bedienung und der äußerst empfindlichen,
eine ständige Störungsquelle bildenden beweglichen Zahngruppen
des Antriebselementes ungeeignet.
Zur Beseitigung dieses Übelstandes und zur
Schaffung einer insbesondere für rasches, auch maschinelles Arbeiten
geeigneten Rechenmaschine wurde das Antriebselement gemäßder
Erfindung außer der normalen Stufenverzahnung noch mit einer starr
angeordneten Komplementärverzahnung versehen, derart, daß durch
axiales Verschieben der Staffelwalze wahlweise die normale Stufenverzahnung
oder die Komplementärverzahnung in Wirkungsstellung zu den Einstellrädchen
gebracht wird.
Diese erfindungsgemäße Anordnung von
zwei verschiedenen Verzahnungen auf einer Staffelwalze ermöglicht
es, daß die Umschaltung der Rechenmaschine von Addition auf Subtraktion
und umgekehrt durch axiales Verschieben der Staffelwalze durchführbar
ist und dadurch eine einfache, die Arbeitsgeschwindigkeit in keiner Weise
beeinträchtigende Schaltung erreicht wird.
In der Zeichnung ist die erfindungsgemäß
ausgebildete Rechenmaschine in einer beispielsweisen Ausführungsform
in den Abb. 1
und Abb. 2
im Vertikalschnitt und im teilweise geschnittenen Grundriß schematisch
veranschaulicht. Die Abb. 3
zeigt die Staffelwalze mit einem Einstellzahnrad des niedersten Stellenwertes
in Ansicht.
In der Gehäusetrommel 11 der Maschine
ist, wie die Abb. 1
und Abb. 2
zeigen, mit der Welle 13 eine Staffelwalze 12 zentrisch drehbar
gelagert, die am Umfang mehrere nach den Werten 1 bis 9 gestaffelte Zahnsegmente
besitzt, die in gleichen Abständen nebeneinander am Walzenumfang angeordnet
sind. Zwischen den Zahnbogen 1 bis 9 besitzt die Staffelwalze
nach den Komplementärzahlen 9 bis 0, also im entgegengesetzten Sinne,
gestaffelte Zahnsegmente 9 bis 1, die, wie später beschrieben,
für die Subtraktion benützt werden. Die Zähne der Staffelwalze
sind auf einen Sektor beschränkt, der in der Ruhelage der Staffelwalze
außerhalb des Bereiches von Einstellzahnrädern 15 steht,
die in einem die Staffelwalze konzentrisch umgebenden Kreis parallel zueinander
und zur Staffelwalze verschiebbar angeordnet sind.
Die Einstellzahnräder 15 sitzen in der
bekannten Weise gegen Drehung gesichert verschiebbar auf ihren Achsen 16
und sind durch Einstellschieber 17 einzustellen, die in parallel
zu den Achsen
16 in der Gehäusetrommel 11 vorgesehenen
Schlitzen
18 geführt sind.
Die Übertragung der Bewegung der Einstellzahnräder
15
auf die Ziffernscheiben 19 erfolgt durch an sich beliebige Kupplungen
20, die eine Abschaltung der Ziffernscheiben 19 von den Einstellzahnrädern
15 zur dekadenweisen Verstellung gestatten. Die Ziffernscheiben
19 sind zu diesem Zweck in der erforderlichen Anzahl in einem Gehäuseoberteil
21 gelagert, das um die Welle
13 der Staffelwalze 12
auf der Gehäusetrommel 11 drehbar gelagert ist. Zum gleichzeitigen
Ausrückender Kupplungen 20 aller Ziffernscheiben
19 ist der Gehäuseoberteil 21 anhebbar auf der Gehäusetrommel
11 gelagert, so daß zur dekadenweisen Verstellung der Ziffernscheiben
19
der Gehäuseoberteil zum Ausrücken der Kupplungen angehoben und
nach Verdrehung um eine Dekade auf den nächsthöheren Stellenwert
zum Einrücken der Kupplungen wieder auf seinen Sitz zurückgestellt
wird. Im Gehäuseoberteil 21 sind Schaulöcher 22
vorgesehen, durch welche die jeweils eingestellten Ziffern der Ziffernscheiben
sichtbar sind.
Der Deutlichkeit halber sind der bekannte Zehnerschaltmechanismus
und das übliche Umdrehungszählwerk aus der Zeichnung weggelassen.
Die Funktion der Maschine ist für die Addition
folgende: Es wird eine zu addierende Zahl mit Hilfe der Schieber 17
am Umfang der Gehäusetrommel eingestellt und durch eine einmalige
Umdrehung der Staffelwalze 12 in das von den Ziffernscheiben 19
gebildete Zählwerk eingebracht. Die Zahl bzw. eine Summe ist in den
Schaulöchern 22 ablesbar. Ist ein und dieselbe Zahl mehrmals
einzutragen, dann wird dies durch entsprechend mehrmaliges Drehen der Staffelwalze
erreicht.
Zur Ausführung einer Subtraktion ist die Staffelwalze,
wie bereits erwähnt, mit von 9 bis 0 gestaffelten Zahnbogen 23
versehen, die zwischen den Additionszahnbogen der Werte 1 bis 9 in entgegengesetzter
Staffelung angeordnet sind, so daß auf einen dem Nullwert entsprechenden
zahnfreien Walzenquerschnitt ein Komplementärzahnbogen mit neun Zähnen
auf einen mit einem Zahn versehenen Walzenquerschnitt ein Komplementärzahnbogen
23 mit acht Zähnen usw. folgt. Um nun zwecks Ausführung
einer Subtraktion die Komplementärzahnbogen 9 bis 0 gegenüber
den durch die am Gehäuseumfang vorgesehenen Einstellskalen gegebenen
Einstellagen der Einstellzahnräder
15 in Stellung zu bringen,
ist eine Axialverschiebung der Staffelwalze erforderlich. Diese wird beispielsweise
mit der Kurbel 27 bewerkstelligt und entweder vor oder nach dem
Einstellen der Einstellzahnräder 15 ausgeführt. Ist im
Zählwerk beispielsweise die Zahl 3 enthalten und diese Zahl 3 soll
subtrahiert werden, so wird das Einstellzahnrad 15 des gewünschten
Stellenwertes auf den mit "drei" bezeichneten Skalenstrich eingestellt
und hierauf die Staffelwalze 12 in die in der Zeichnung Abb. 1
strichpunktiert angedeutete Subtraktionsstellung gebracht. In dieser Stellung
der Staffelwalze steht das Einstellzahnrad dem sechs Zähne aufweisenden
Komplementärzahnbogen der Staffelwalze gegenüber, sodaß
bei deren Drehung das Einstellzahnrad 15 und die mit ihm gekuppelte
Ziffernscheibe 19 um sechs Zähne im Additionssinne gedreht
wird. Dadurch und infolge der durchlaufenden Zehnerschaltung wird die Zahl
"3" aus dem Zählwerk herausgebracht und die betreffende Ziffernscheibe
auf Null gestellt.
Obwohl die mathematischen Grundlagen der Komplementärsubtraktion
als bekannt vorausgesetzt werden können, sei hier noch einmal daran
erinnert daß die Zahl jeder Dekade auf 9, die der ersten Dekade (niedersten
Stellen) aber auf 10 zu ergänzen ist, wodurch die obenerwähnte
durchlaufende Zehnerschaltung eingeleitet wird. Es ist daher erfindungsgemaß
eine Einrichtung vorgesehen, die diese Ergänzung auf 10 selbsttätig
bewirkt. Zu diesem Zwecke ist auf der in Abb. 3
dargestellten Staffelwalzeaußerhalb des Bereiches
der bisher beschriebenen Verzahnung noch ein Zusatzhahn
10 so angeordnet, daß er im Walzenquerschnitt als zehnter mit
10 bezeichneter Zahn der Umfangsteilung erscheint. Für
diesen Zahn
10 ist auf der Einstellachse 16 der niedersten
Stelle ein Zahnrad 24 so angebracht daß es nur nach Anheben
der Staffelwalze
12 zwecks Subtraktion mit dem Zahn 10 in
Eingriff kommt, sonst aber ausgeschaltet bleibt. Durch diese Anordnung
wird erreicht, daß in der niedersten Stelle die jeweilige Komplementärzahl
stets um 1 vergrößert, d.h. also, daß die Ergänzung
der ursprünglich eingestellten Zahl nicht auf 9, sondern, wie notwendig,
auf 10 vorgenommen wird.
Der gleiche Effekt wird noch
nach der in Abb. 1
veranschaulichten Ausführungsform der Staffelwalze
erzielt. Die Staffelwalze 12 besitzt an Stelle des Zusatzzahnes
10 zehn Zähne "25", in deren bereich die Einstellzahnräder
15 nie gelangen können, da ihre oberste Stellung dem unter
den zehn Zähnen gelegenen Nullbereich der Staffelwalze entspricht.
Auf der Achse des Einstellzahnrades 15 der niedersten Stelle der
Maschine ist ein Einstellzahnrad mit zwei Zahnkränzen 15, 26
angeordnet, die voneinander so weit entfernt sind, daß der obere
mit 26 bezeichnete Zahnkranz in den Additionszahnbogen 14
der nächstniederen Stelle der Staffelwalze 12 eingreift, der
untere Zahnkranz 15 hingegen in den dem Wert des Einstellstriches
entsprechenden Zahnbogen der Staffelwalze gegenübersteht. In der Abb. 1
ist das Einstellzahnrad 15 beispielsweise auf 3 gestellt; es wird
also mittels seines unteren Zahnkranzes
15 um drei Zähne verdreht,
während durch den oberen Zahnkranz
26 nur zwei Zähne der
Staffelwalze hindurchgehen. Wird nun zwecks Subtraktion die Staffelwalze12
um eine Zahnbreite in die Subtraktionsstellung angehoben, so gelangt das
Einstellzahnrad 15 zwischen die Zahnbogen 3 und 4
auf einen Komplementärzahnbogen 23. Das Einstellzahnrad 15
befindet sich nun im Bereiche desjenigen Komplementärzahnbogens
23,
der sechs Zähne und somit die Ergänzungszahl auf 9 zur Zahl 3
aufweist, wogegen der Zahnkranz 26 des Einstellzahnrades
15
dem nächsthöheren Komplementärzahnbogen 23 mit sieben
Zähnen gegenübersteht. Das Einstellzahnrad 15 wird infolgedessen
mittels des Zahnkranzes 26 nicht um sechs, sondern um sieben Zähne
weitergedreht, also tatsächlich um die zur Zahl 3 gehörige Ergänzungszahl
auf 10. Die zusätzlichen zehn Zähne "25", die übrigens
auch durch ihren mit 10 bezeichneten Zahn allein ersetzt werden
könnten, bewirken analog eine richtige Verdrehung im Falle, als in
der niedersten Stelle eine 0 subtrahiert werden müßte.
Nach der in den Abb. 1 und Abb. 2
veranschaulichten Ausführungsform wird die Staffelwalze durch eine
Kurbel 27 angetrieben. Es ist aber auch ohne weiteres möglich,
an Stelle der Staffelwalze die Gehäusetrommel um die feststehende
Staffelwalze anzutreiben, so daß die Einstellzahnräder 15
beim Rechenvorgang in einer Kreisbahn um die Staffelwalze bewegt werden.
Der Antrieb kann von Hand aus oder motorisch erfolgen.
An dem prinzipiellen Aufbau der Machine wird nichts
geändert, wenn die Additions- und die Komplementärzahnbogen
14,
23 in voneinander getrennten Gruppen auf der Staffelwalze angeordnet
und die Einstellzahnräder 15 über beide Bereiche einstellbar
sind.
PATENTANSPRÜCHE:
-
Rechenmaschine mit einer einzigen von Einstellrädchen umgebenen Staffelwalze
und einer Einrichtung zur Ausführung von Subtraktionen ohne Drehrichtungsänderung
der Staffelwalze, dadurch gekennzeichnet, daß an der Staffelwalze
außer der normalen Stufenverzahnung noch eine starr angeordnete Komplementärverzahnung
vorgesehen ist, derart, daß durch axiales Verschieben der Staffelwalze
wahlweise die normale Stufenverzahnung oder die Komplementärverzahnung
in Wirkungsstellung zu den Einstellrädchen gebracht wird.
-
Rechenmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Komplementärzahnbogen (23) zwischen den in gleichen
axialen Abständen am Walzenumfang angeordneten Additionszahnbogen
(14) eingeschaltet sind, so daß der einembestimmten
Teilstrich der Einstellskala der Einstellräder (15) zugeordnete
Additionszahnbogen und der Komplementärzahnbogen unmittelbar nebeneinander
liegen.
-
Rechenmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Staffelwalze im Stellungsbereich der Komplementärzahnbogen
(23) einen dem Additionsbogen "0" zugeordneten zehnten Zahn
(10) besitzt, der bei der axialen Relativverstellung zwischen den
Einstellzahnrädern und der Staffelwalze in den Bewegungsbereich eines
Zahnrades (24 oder 26) rückt, das auf der Achse des
dem niedersten Stellenwert zugeordneten Einstellzahnrades (15) sitzt.
-
Rechenmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das zusätzliche Zahnrad (26) des niedersten Stellenwertes
mit dem dieser Stelle zugeordneten,axial verschiebbaren Einstellzahnrad
(15) im Abstande zweier numerisch aufeinanderfolgenden Zahnbogen
fest verbunden ist, derart, daß stets beide Zahnkränze (15,
26) mit zwei numerisch aufeinanderfolgenden Zahnbogen der Staffelwalze
in Eingriff kommen, so daß bei der Einstellung der Staffelwalze auf
Addition der Zahnkranz (15) bei der Einstellung der Staffelwalze
auf Subtraktion der Zahnkranz (26) des Einstellzahnrades für
die Größe der Verdrehung der Einstellzahnräderachse bzw.
der Ziffernscheibe maßgebend ist.
Zur Abgrenzung des Anmeldungsgegenstandes vom Stand
der Technik sind im Erteilungsverfahren folgende Druckschriften in Betracht
gezogen worden:
deutsche Patentschriften ... Nr. 117682, 194527, 210661, 382046.
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